Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Einzelunternehmen „BELINGER IMMOBILIEN“, Inh. Ljuba Belinger nachstehend „Makler“ genannt

  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Provision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet (s.g. Doppeltätigkeit), wenn dadurch keine Interessenkollisionen im Hinblick auf den Vertragszweck des einen Auftraggebers entstehen.
  2. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber, unbeschadet einer Provision der Gegenseite, die im Angebot oder Vertrag angegebene Provision. Die Provision ist, falls nichts anderes vereinbart, bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Wenn nicht anders in der Rechnung bestimmt, treten Fälligkeit und Verzug spätestens fünf Werktage nach Rechnungsdatum in Kraft. Bestimmung der Fälligkeit ist der Zeitpunkt des Geldeinganges. Ein Verzug tritt unmittelbar darauffolgend ein, bei nicht Geldeingang. Bei Verzug wird ein Mahnbescheid unter Berücksichtigung §288, Abs.1 und Abs.2 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit zusätzlich 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr und drei Werkstagen Fälligkeit erfolgen. Ist der Schuldner kein Verbraucher, erfolgt zusätzlich eine Verzugspauschale nach §288, Abs.5 (BGB) i.H.v. 40,00 EUR. Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 (BGB)). Die Mahnung kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen. Der Anspruch der Maklerprovision entsteht auch dann, wenn:

•der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertragsabschluss erreicht oder ohne Abschluss eines Vertrages herbeigeführt wird soweit dieses Ereignis auf das ursächliche bzw. mitursächliche Tätigwerden des Maklers zurückzuführen ist.

Ersatzgeschäfte vorgenommen werden z. B. Kauf statt Miete und umgekehrt.

der zustande gekommenen Vertrag aufgrund einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.

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  1. Die in den Angeboten/Exposés enthaltenen Angaben basieren auf dem Makler mitgeteilten Informationen. Der Makler bemüht sich, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Informationen und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Darüber hinaus übernimmt der Makler, für die vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekte keine Gewähr, ebenso haftet er nicht für die Bonität des Vertragspartners.
  2. Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  3. (Nur für Kaufinteressenten bei Kaufgeschäften) Tritt der Kaufinteressent nach Unterzeichnung einer (Kauf)Nachweisbestätigung und Beauftragung des Notars vom Kauf des Objektes zurück, oder kommt nach Unterzeichnung der (Kauf)Nachweisbestätigung vom vorbenannten Kaufinteressenten (durch diesen mutwillig verschuldet) binnen 20 Werktagen kein Kaufabschluss durch notariell beglaubigter Unterschrift eines Kaufvertrages zustande, so ist der Kaufinteressent verpflichtet, eine Kostenpauschale in Höhe von 1.071,- € inkl. 19 % Mehrwertsteuer als Ausgleich für geleistete Tätigkeiten an den Makler gegen eine Rechnung zu erstatten. Das unbegründete Verstreichenlassen der vorbenannten Frist durch den Kaufinteressenten wird als Rücktriff vom Kauf des Objektes erfasst. Nach Ablauf der vorbenannten Frist ist es dem Makler gestattet, fortan mit anderen Kaufinteressenten die Kaufabwicklung neu zu vollziehen. Etwaige Kosten, die seitens des Notars erhoben werden, sind durch diese Gebühr nicht abgegolten. Die vorbenannte Kostenpauschale entfällt bei erfolgreichem Kaufvertragsabschluss.
  4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.
  5. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist der Geschäftssitz des Maklers. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Regelung
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